Der Inhaber von FUNDAG Engineering, Herr Andreas Vogt unterstützt grundsätzlich die Abschaffung der sog. EEG-Umlage anlog eines Vorschlages der Deutschen Energieagentur dena, u.a. vom Juni 2020, sowie die aktuellen Forderungen des Bundesverbandes der Solarindustrie zur weiteren Optimierung / nicht Verschlechterung des Erneuerbaren Energien Gesetzes.
Dena: Kurzstudie: Absenkung der EEG-Umlage auf Null ist kurzfristig möglich.
Die Bundesregierung novelliert fast im Quartalsrhythmus das Erneuerbare Energien Gesetz EEG. Man könnte annehmen, dass die Regierung nichts anderes zu tun hätte, als ca. alle 6 Monate an diesem Gesetz „rumzuschrauben“ und man könnte sich fragen, warum die jeweils erneute Novelle nicht bereits ein halbes Jahr vorher Eingang in den Gesetzestext gefunden hat, den so schlau hätten man da ja auch schon sein können.
Link zur Tageschau: Solarindustrie kritisiert-EEG- Novelle
Aber es handelt sich auch um ein Tauziehen zwischen den Gegnern der Solarindustrie, also den Besitzstandswahrern der konventionellen Erzeugung sowie den Anhängern der Solartechnik und den Nutznießern der Erzeugung auf der anderen Seite. Im April dieses Jahres ist es den Anhängern der Solartechnik, den vielen privaten Nutznießern und Kleinunternehmen gelungen, die Gesetzesmacher zu überzeugen, den sog. 52 GW Deckel zu kippen und die (zunächst noch notwendige) Mindestförderung für u.a. Solaranlagen zu verlängern.
Der Gegenschlag der konventionellen Erzeuger, die ja meist keine oder wenig Solarenergie erzeugen, folgte. Sie verteidigen Ihre (fossilen) Produktionskapazitäten (auch unter Ausnutzung der unübersichtlichen Lage der Pandemie), um die Entwicklung der regenerativen Energie zurückdrehen oder aufzuhalten oder eigentlich ( aus deren Sicht noch besser) dauerhaft die Erträge aus den bereits errichteten Solaranlagen in deren Hände umzuleiten!
Es sollen nun (im Nov. 2020) bürokratische und technische Hemmnisse am Einspeisepunkt, also in der Messtechnik, am Zähler und hinsichtlich der Zuordnung der Stromerzeugung in steuerlicher Hinsicht geschaffen werden, die den bisherigen (Solar) Einspeisen die weiteren wirtschaftlichen Vorteile aus der risikobehafteten unternehmerischen Investition aus den Vorjahren erkennbar einschränken:
Dies soll damit erreicht werden, dass die Eigennutzung des Solarstroms von eigenen Dächern insofern faktisch untersagt wird, indem der Umbau von Einspeiseanlagen in Eigennutzungsanlagen technisch – durch das Vorhalten vermeintlicher neuer Anschlussbedingungen – sehr erschwert wird und die Eigennutzung mit fiskalische und behördliche Strafen unterlegt wird und lediglich (aber immerhin) überhaupt eine Vergütung, die aber mit hohen Steuern und Abgaben belegt wird zulässt.
Dass diese Ideen immer wieder Anklang in den Ministerien und bei den Volksvertretern finden, ist insofern erstaunlich, als die Energielobbyisten die Parlamentarier ja nicht wählen und die Ministerialen ja nicht von den Energielobbyisten ernannt worden sein sollten. Gleichwohl scheinen sowohl die Repräsentanten des Volkes und die Staatsdiener immer wieder zu verdrängen, dass sie ja Volksvertreter und nicht Energielobbyisten-Vertreter sein sollten.
-Nachtrag vom 28.11.2020: Es hat sich eine sehr kleine Gruppe von CDU-Bundestags-Abgeordneten gefunden, die sich zugunsten der Mehrheit der vielen Solarbetreiber einsetzt:
siehe Link zum pv-magazin
Aus meiner Sicht, sowohl als Inhaber einer Solarmontagefirma als auch als Bewohner eines Mehrfamilienhauses entzieht es sich meinem Verständnis, weshalb die Eigenstromversorgung bestraft werden soll und aus einer Volleinspeiseranlage nicht unkompliziert eine Eigenverbrauchsanlage gemacht werden darf. (Es ist technisch ziemlich einfach: zwei Stromzähler werden auf einen! Zähler reduziert und fertig ist die Umschaltung auf Eigenversorgung – rein technisch gesehen).
Wir möchten daher mit dieser Mitteilung mithelfen, bei den Entscheidungsträgern für Verständnis zu werben, dass Bestands-Solaranlagen, die nun ab 2020 aus der Einspeiseförderung oder dem sog. 100.000 Dächer Programm laufen, mindestens für weitere 10 Jahre als Eigenstromversorgungsanlagen unbürokratisch genutzt werden können.
Insofern ist wieder eine Information der – insbesondere – direkt gewählten Bundestagsabgeordneten angezeigt, sich des Themas erneut zugunsten der örtlichen Akteure zuzuwenden.
Nachtrag vom 28.11.
Auch das Handelsblatt veröffentlicht einen Beitrag, in dem vor der Abschaltung vieler Solaranlagen gewarnt wird.
Link zum Handelsblatt: Solarbranche wart vor Abschaltung tausender von PV-Anlagen
[Stand v. 11.11.2020]
[ergänzt v. 28.11.2020]